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Termine gemäss Bildungsreglement
  • Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
  • Die geltend gemachten Entschädigungen müssen bis 20. Dezember erfasst sein. Veranstaltungen, welche zwischen dem 20. und 31. Dezember stattfinden, können auf das Folgejahr übertragen werden.
  • Die Validierung der Abrechnungen aus dem Kanton soll bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein.
  • Nicht fristgerecht gemachte Entschädigungen verfallen.
  • Die Auszahlung erfolgt bis 31. Januar des Folgejahrs.
  • Download Bildungsreglement

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