Die geltend gemachten Entschädigungen müssen bis 20. Dezember erfasst sein. Veranstaltungen, welche zwischen dem 20. und 31. Dezember stattfinden, können auf das Folgejahr übertragen werden.
Die Validierung der Abrechnungen aus dem Kanton soll bis zum 31. Dezember abgeschlossen sein.
Nicht fristgerecht gemachte Entschädigungen verfallen.
Die Auszahlung erfolgt bis 31. Januar des Folgejahrs.